Digital und einfach – Zutritt und Ausweise

Mit unserem modernen Ausweis- und Zutrittsmanagementsystem gestalten wir Ihren Zugang zum Industriepark Höchst so einfach und effizient wie möglich. Im Mittelpunkt steht dabei unser digitales Self-Service-Portal, über das Sie bereits vor Ihrem Besuch alle notwendigen Schritte bequem von zu Hause aus erledigen können.

Sofern Ihr Gastgeber Sie vorab online angemeldet hat, können Sie zur Ausstellung Ihres Zutrittsausweises (für temporäre Gastausweise) die Self-Service-Terminals im Besucherempfang Ost oder in Gebäude K605 nutzen. Dadurch vermeiden Sie unnötige Wartezeiten.

Alles, was Sie dafür benötigen, ist der Ihnen zugesandte QR-Code sowie ein gültiges Ausweisdokument. EU-Bürger können einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Nicht-EU-Bürger benötigen einen gültigen Reisepass.

Sollte Ihr Gastgeber Sie nicht vorangemeldet haben, können Sie nach der Registrierung im Self-Service-Portal direkt die Schalter im Besucherempfang Ost oder in Gebäude K605 aufsuchen. Dort unterstützen unsere Mitarbeitenden Sie bei den weiteren Schritten.

Anleitungen zu den Prozessen finden Sie hier:

Bitte registrieren Sie sich:

Self-Service-Portal

Digital und einfach

Bitte registrieren Sie sich im Self-Service-Portal, um vollumfänglich alle Funktionen nutzen zu können.

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Bitte absolvieren Sie auch die Sicherheitsunterweisung im Self-Service Portal. Diese hat eine Gültigkeit von 1 Jahr.

Dauerausweise für Partnerfirmen beantragen, verlängern und freigeben

Das neue Ausweis- und Zutrittsmanagementsystem basiert darauf, dass sich jede Person, die den Industriepark Höchst betritt, zunächst im Self-Service-Portal registriert.

Über das Self-Service-Portal können Partnerfirmenmitarbeitende selbstständig einen Dauerausweis beantragen. Bereits vorhandene Dauerausweise können dort ebenfalls eigenständig verlängert werden. Bitte beachten Sie hierzu die oben beschriebenen Anleitungen.

Hinweise zu Arbeiten außerhalb der Geschäftszeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen:

Benötigen Partnerfirmenmitarbeitende oder temporäre Gäste außerhalb der regulären Geschäftszeiten (20:00 Uhr bis 04:30 Uhr) sowie an Wochenenden oder Feiertagen Zutritt zum Industriepark Höchst, müssen die entsprechenden Arbeiten vorab angemeldet werden. Dies erfolgt entweder durch die Anlage eines entsprechenden Termins oder durch die Beantragung eines Sonderzutrittsprofils für den Ausweis.

Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Auftraggeber beziehungsweise Ansprechpartner.

Sicherheitsinformationen

Auf dem Gelände des Industrieparks Höchst gelten verbindliche Sicherheitsregeln. Deren Einhaltung ist erforderlich, um die Sicherheit der Mitarbeitenden, der Nachbarschaft und der Umwelt zu gewährleisten.

Bitte stellen Sie daher sicher, dass die Mitarbeitenden Ihrer Partnerfirmen die geltenden Sicherheitsinformationen erhalten und zur Kenntnis nehmen.

Verhaltensregeln

Werkzeuganmeldung

Werkzeuge und Materialien, die in den Industriepark Höchst eingebracht und anschließend wieder ausgeführt werden sollen, müssen vor der Zufahrt am Tor Süd angemeldet werden.

Bitte füllen Sie die Werkzeugliste bereits vor Ihrem Besuch vollständig aus.

Die Ein- und Ausfuhr von Werkzeugen und Materialien ist ausschließlich über Tor Süd möglich. Eine Abwicklung über andere Tore oder Zufahrten ist nicht zulässig.

Werkzeugliste

Hinweise Bahnanmeldung

Bevor Sie mit der Bahn in den Industriepark Höchst einfahren, melden Sie sich bitte unter Angabe der Namen der einfahrenden Personen sowie Einfahrts- und Ausfahrtsdatum mit Uhrzeit hier an: Stellwerk des Industriepark Höchst im Gebäude B 533 unter der Telefonnummer+49 69 305-13933.

Ihre Fragen zu Zutritt und Ausweise

Benötige ich für den Zugang zum Industriepark Höchst einen Ausweis?

Ja, für den Zutritt zum Industriepark Höchst benötigen Sie stets einen gültigen Ausweis. Dies kann ein Mitarbeiterausweis, ein befristeter Dauerausweis für Partnerfirmen oder ein Tagesausweis für temporäre Zutritte sein.

Für die Ausstellung eines Ausweises ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erforderlich. Nicht-EU-Bürger müssen einen gültigen Reisepass und gegebenenfalls zusätzlich eine gültige Arbeitserlaubnis vorlegen.

Bei der Einfahrt mit einem Fahrzeug ist außerdem jederzeit ein gültiger Führerschein vorzuweisen.

Wann kann ich die Self-Service-Terminals am Besucherempfang Tor Ost nutzen?

Sie können das Self-Service Terminal nutzen, wenn Ihr Gastgeber Sie vorangemeldet hat, Sie im Self-Service Portal registriert sind und einen QR-Code zugeschickt bekommen haben.

Wie melde ich mich am Besucherempfang Tor Ost an, wenn ich keinen QR-Code erhalten habe?

Für die Besucheranmeldung registrieren sie sich im ersten Schritt im Self-Service Portal und absolvieren die Sicherheitsunterweisung. Danach erstellen die Mitarbeitende am Besucherempfang Tor Ost oder bei der Partnerfirmenanmeldung in Gebäude K605 nach einer Kontaktaufnahme mit dem Gastgeber Ihren Zutrittsausweis manuell.

Ab wann muss ich einen Dauerausweis für den Zugang zum Industriepark Höchst beantragen?

Wenn Sie den Industriepark an mehr als sieben Tagen im Monat besuchen, benötigen Sie einen kostenpflichtigen Dauerausweis. Diesen können Sie ganz einfach über das Self-Service-Portal beantragen. Wichtig: Fragen Sie vorab Ihre Ansprechperson, welchen Genehmiger Sie bei der Antragstellung angeben müssen.

Was mache ich, wenn mein Dauerausweis demnächst abläuft?

Über das Self-Service Portal können Sie ganz einfach einen Verlängerungsantrag für Ihren Dauerausweis stellen. Bitte beantragen Sie die Verlängerung rechtzeitig vor dem Ablaufdatum, da die Genehmigung einige Tage in Anspruch nehmen kann.

Wie lange ist die Sicherheitsunterweisung gültig?

Die Sicherheitsunterweisung ist ein Jahr gültig. Über das Self-Service Portal unter der Kachel “Sicherheitsunterweisung” können Sie die Gültigkeit einsehen.