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Wer darf den Industriepark Höchst betreten?
Aus Sicherheitsgründen ist der Zutritt zum Industriepark Höchst beschränkt. Der Standort darf nur von den folgenden Personengruppen betreten werden
- Mitarbeiter von Standortgesellschaften: Zutritt mit einem gültigen Mitarbeiterausweis.
- Mitarbeiter von Standortpartnerfirmen oder Partnerfirmen: Zutritt mit einem gültigen befristeten Dauerausweis.
- Temporäre Gäste: Der Zutritt zum Industriepark Höchst ist grundsätzlich nur zu geschäftlichen Zwecken gestattet. Ausgenommen hiervon sind offiziell organisierte Führungen und Veranstaltungen. Temporäre Gäste, beispielsweise Bewerber, Dienstleister, Berater oder Besucher, müssen sich vor ihrem Besuch im Self-Service-Portal registrieren und dort die erforderliche Sicherheitsunterweisung absolvieren. Zusätzlich ist eine Voranmeldung durch den Gastgeber oder Ansprechpartner erforderlich..
Wie kann ich den Industriepark Höchst betreten?
Als Gast können Sie den Industriepark Höchst entweder über den Besucherempfang Ost oder über die Partnerfirmenanmeldung im Gebäude K605 (in der Nähe von Tor Süd) betreten.
Bitte registrieren Sie sich vor Ihrem Besuch über unser Self-Service-Portal und absolvieren Sie dort die erforderliche Sicherheitsunterweisung.
Sofern Ihr Gastgeber oder Ansprechpartner Sie bereits vorangemeldet hat, können Sie an den Self-Service-Terminals in den Empfängen Ihren Zutrittsausweis selbst ausdrucken. Hierfür erhalten Sie vorab einen QR-Code per E-Mail.
Mit diesem QR-Code können Sie sich am Terminal registrieren. Bitte halten Sie dazu auch ein gültiges Ausweisdokument bereit: EU-Bürger müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Nicht-EU-Bürger benötigen einen gültigen Reisepass. Gegebenenfalls ist zusätzlich eine gültige Arbeitserlaubnis vorzulegen.
Bei der Einfahrt mit einem Fahrzeug sind außerdem der Fahrzeugschein sowie der Führerschein vorzulegen.
Für die Ein- und Ausfuhr von Werkzeugen und Materialien muss der Zutritt ausschließlich über Tor Süd erfolgen. Die Nutzung anderer Zufahrten ist hierfür nicht möglich.
Kann ich mit dem Auto in den Industriepark Höchst einfahren?
Ja, unter folgenden Voraussetzungen können Sie mit dem Auto in den Industriepark Höchst einfahren: Wenn Sie einen Tagesausweis haben, entscheidet ihr Gastgeber bei der Voranmeldung, ob Parkplätze zur Verfügung stehen und somit eine Zufahrt genehmigt werden kann. Mit einem Dauerausweis benötigen Sie zusätzlich eine kostenpflichtige Einfahrtsgenehmigung, die Sie vorab beantragen müssen. Bitte halten Sie vor der Zufahrt Ihren gültigen Führerschein zur Vorlage bereit.
Dürfen Kinder den Industriepark Höchst betreten?
Nein, aus Sicherheitsgründen ist der Zutritt für Personen erst ab 14 Jahre gestattet.
Darf ich im Industriepark Höchst für meinen privaten Gebrauch fotografieren?
Nein, im Industriepark Höchst gilt ein allgemeines Fotografierverbot.