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Organisationsregeln des Gesprächskreises der Nachbarn
Gesprächskreis
Stand Oktober 1997
Präambel
Die Unternehmen im Industriepark Höchst (im Folgenden "Industriepark" genannt) beabsichtigen, mit ihrer Nachbarschaft Fragen der Sicherheit und des Umweltschutzes im Industriepark auf hohem Informationsniveau zu besprechen. Gegenstand der Kommunikation zwischen dem Industriepark und der Nachbarschaft sollen aber auch sonstige Alltagsprobleme sein.
Zu diesem Zweck wurde der "Gesprächskreis der Nachbarn des Industrieparks Höchst" (im folgenden "Gesprächskreis" genannt) gebildet.
Die Empfehlungen des Gesprächskreises sollen zur Meinungsbildung bei den Unternehmen im Industriepark Höchst beitragen.
Der Gesprächskreis kann sich an die Behörden und an die Öffentlichkeit wenden.
1. Aufgaben und Ziele
1.1 Der Gesprächskreis bietet Nachbarn des Industrieparks Höchst ein Diskussionsforum, in dem alle auftretenden Probleme zwischen dem Industriepark und seinen Nachbarn besprochen werden sollen.
Durch den Gesprächskreis soll ein Informationsaustausch gefördert werden, der einerseits das frühzeitige Erkennen von Konfliktbereichen ermöglicht und andererseits neue Wege in der Konfliktbewältigung eröffnet.
Die Unternehmen des Industrieparks wollen den Gesprächskreis in den jeweiligen Sitzungen frühzeitig über alle wesentlichen, die Nachbarschaft betreffenden Themen informieren.
Ziel ist es, eine vertrauensvolle und von gegenseitigem Verständnis geprägte Nachbarschaftsbeziehung zwischen dem Industriepark und seinen Nachbarn zu fördern.
1.2 Fragen der Sicherheit und des Umwelt- und Gesundheitsschutzes sind Schwerpunkt der Arbeit des Gesprächskreises.
Der Gesprächskreis ist aber auch Forum für allgemeine Fragen und die Beratung von Alltagsproblemen.
1.3 Aufgrund seiner Problemnähe und -kenntnis trägt der Gesprächskreis durch Anregungen und Empfehlungen zur Meinungsbildung und Entscheidungsfindung im Industriepark bei.
1.4 Der Gesprächskreis hat ferner die Aufgabe, größere Nachbarschaftsversammlungen mitzugestalten bzw. selbst durchzuführen, und damit die breite Nachbarschaft in seine Arbeit mit einzubinden.
2. Zusammensetzung
2.1 Im Gesprächskreis sollen Vertreter der Nachbarschaft des Industrieparks Höchst mit Vertretern des Industrieparks und Vertretern der zuständigen Überwachungs-/ Genehmigungsbehörden sowie Hilfeleistungsorganisationen zusammenkommen.
Die Teilnehmer des Gesprächskreises sollen einen repräsentativen Querschnitt der Nachbarschaft bilden.
2.2 Drei Teilnehmer entsenden:
Die Vereinsringe der neun Stadtteile des Ortsbezirks 6 (Höchst, Sindlingen, Sossenheim, Nied, Schwanheim, Zeilsheim, Griesheim, Unterliederbach, Goldstein)
Die Fördergemeinschaften, Handel, Handwerk und Gewerbe der neun Stadtteile des Ortsbezirks 6
Die Mütterinitiativen der neun Stadtteile des Ortsbezirks 6
Vier Teilnehmer entsenden:
Die Bürgerinitiativen der neun Stadtteile des Ortsbezirks 6
Zwei Teilnehmer entsenden:
Der BUND
Die Kinder- und Jugendforen der neun Stadtteile des Ortsbezirks 6
Einen Teilnehmer entsenden:
Das evangelische Dekanat Höchst.
Das katholische Dekanat Höchst.
Die kommunale Ausländervertretung.
2.3 Teilnehmer mit beratender Funktion sind:
1. Magistrat der Stadt Frankfurt (Umweltamt, Schulamt, Gesundheitsamt u.a.)
3.1 Die Sitzungen des Gesprächskreises sind grundsätzlich öffentlich. Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen sind nicht zulässig.
3.2 Nach zweistündiger Sitzungsdauer findet eine maximal halbstündige Bürgerfragestunde statt.
3.3 Der Gesprächskreis tagt zweimal jährlich.
Die Sitzungstermine werden in der jeweils letzten Sitzung eines jeden Kalenderjahres vom Gesprächskreis festgelegt.
3.4 Bei Bedarf werden weitere Sitzungen binnen vier Wochen auf Antrag der Mehrheit der Teilnehmer zu 2.2. unter Benennung des Grundes anberaumt.
3.5 Eine Tagesordnung wird unter Angabe des Sitzungsortes sowie des Sitzungsbeginns eine Woche vor der jeweiligen Sitzung verschickt. Vorschläge können bis vier Wochen vor der jeweiligen Sitzung an die Geschäftsführung gerichtet werden.
Diese werden sodann an die Teilnehmer zu 2.2 verschickt. Über die endgültige Tagesordnung entscheiden die Teilnehmer zu 2.2, indem sie ihre Präferenzen der Geschäftsführung mitteilen. Die drei Themen mit den meisten Stimmen sind Bestandteil der endgültigen Tagesordnung.
3.6 Von der Sitzung wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt, das im Anschluß an die Sitzung an die Teilnehmer verschickt wird. Diese genehmigen das jeweilige Protokoll der letzten Sitzung in der nächsten Sitzung.
4. Moderation
4.1 Zur Förderung der Kontakte zwischen den Beteiligten und zur Erleichterung einvernehmlicher Konfliktlösungen wählt der Gesprächskreis einen Moderator und seinen Stellvertreter.
Die Aufgabe des Moderators ist, mit den Beteiligten Kontakt zu halten, auftretende Konflikte im Wege der Vermittlung beilegen zu helfen und die Verständigungsprozesse zwischen allen Betroffenen auf unparteiische Weise zu fördern.
4.2 Der Moderator und sein Stellvertreter werden durch 2/3-Mehrheit der Teilnehmer zu 2.2 in der ersten Sitzung jedes zweiten Kalenderjahres bestimmt.
Das Vorschlagsrecht liegt bei den Teilnehmern zu 2.2, 2.3 und 2.4.
4.3 Dem Moderator obliegt die Sitzungsleitung.
Er erteilt und entzieht das Wort, leitet Abstimmungen und hält die Ordnung der Sitzungen aufrecht.
5. Arbeitsgruppen
Der Gesprächskreis kann Arbeitsgruppen einrichten. Diese tagen grundsätzlich nicht öffentlich.
6. Ausarbeitung von Empfehlungen/ Beschlußfassung
6.1 Empfehlungen sollten grundsätzlich nach dem Konsensprinzip erarbeitet werden.
6.2 Wird in den Beratungen kein Konsens gefunden, so kann in Bezug auf die Themen der Tagesordnung eine Empfehlung auch durch einzelne Teilnehmer gegeben werden.
6.3 Sowohl im Fall von 6.1 als auch im Fall von 6.2 wird der Gesprächskreis in der jeweils nächsten Sitzung darüber informiert, ob und gegebenenfalls inwieweit der betreffenden Empfehlung gefolgt wird.
6.4 Jeder Teilnehmer des Gesprächskreis kann über die Geschäftsführung schriftlich Fragen an die Unternehmen im Industriepark Höchst richten.
6.5 Für die Änderung der Organisationsregeln ist eine 2/3 Mehrheit der Mitglieder zu 2.2 erforderlich.
7. Geschäftsführung
7.1 Die Geschäftsführung obliegt der Infraserv Höchst.
Sie unterstützt den Moderator und den Gesprächskreis bei ihren Aufgaben.
7.2 Die Geschäftsführung verschickt die Tagesordnung und legt den Sitzungsort fest.
Sie unterrichtet die lokale Presse bezüglich der Termine und der vorgesehenen Tagesordnung.
7.3 Der Geschäftsführung obliegt die Schriftführung und die anschließende Versendung der Protokolle.