Brand- und Einbruchmeldeanlagen, Zutrittskontroll-und Videoüberwachungsanlagen, Alarmierungsanlagen sowie Fluchtwegsteuerungen sind vom Gesetzgeber als überwachungsbedürftig eingestuft. Darüber hinaus hat die Instandhaltung dieser Anlagen auch erhebliche versicherungstechnische Implikationen. Handlungsbedarf besteht weiterhin bei Altanlagen, für die die Ersatzteilverfügbarkeit nicht mehr gesichert ist.
Wir entwickeln mit Ihnen gemeinsam ein Wartungs- und Instandhaltungsprogramm, das in Bezug auf Wartungsintervalle und -zeiten optimal und flexibel auf die Situation Ihres Unternehmens abgestimmt ist. Auch bei fälligen Reparaturen, Um- und Ausbauten sowie der Errichtung von Neuanlagen stehen wir als kompetenter Partner zur Verfügung. Die Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen bei sämtlichen ausgeführten und geplanten Arbeiten wird von unseren Fachkräften zuverlässig und rechtssicher dokumentiert.