Im
Industriepark gibt es Regeln, deren Einhaltung aus Sicherheitsgründen wichtig ist. Grundsätzlich müssen
sämtliche Sicherheitshinweise beachtet werden.
Rauchverbot auf dem
gesamten Gelände
Nur in dafür
vorgesehenen Bereichen, beispielsweise
in den Betriebsrestaurants, sowie
in Büro- und Verwaltungsgebäuden ist das Rauchen gestattet. Das Rauchverbot gilt auch innerhalb von
Fahrzeugen.
In entsprechend gekennzeichneten Gebäuden und Anlagen
ist es verboten Streichhölzer, Feuerzeuge und elektrische Geräte wie zum Beispiel Radios, Funktelefone
und Rechner mitzuführen.
Das
Mitbringen und der Genuss
alkoholischer Getränke und Rauschmittel sind im Industriepark verboten
Niemand
darf unter Einfluss von Alkohol oder Rauschmitteln den Industriepark betreten.
Verkehrsregeln
Im
Industriepark gelten die öffentlichen Verkehrsregeln. Die
Höchstgeschwindigkeit beträgt
30 km/h. Abweichungen
sind ausgeschildert. Fußgänger haben die vorhandenen Gehwege zu benutzen.
Schienenverkehr hat Vorrang. Skateboard, Rollerblades und Kickboard sind verboten. Natürlich
gelten auch die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung für den ruhenden
Verkehr – Falschparker riskieren nicht nur Strafzettel, sondern können im Bedarfsfall auch abgeschleppt
werden.
Kindern
unter 14 Jahren ist der Zugang zum Industriepark nicht gestattet
Ausnahmen
gibt
es an Tagen der offenen Tür, die der Industriepark insgesamt oder die Gesellschaften am Standort veranstalten.
Haustiere, besonders auch Hunde, dürfen aus Sicherheitsgründen ebenfalls nicht in den Industriepark
mitgenommen werden.
Fotografieren
und Filmen ist nicht erlaubt
Es
dürfen keine Geräte, die zur Aufzeichnung
von Bild- oder Videomaterial geeignet sind, im Industriepark benutzt werden. Für Ausnahmen bedarf es
einer Fotografier-
oder Drehgenehmigung,
die von den Kommunikationsabteilungen der betreffenden Unternehmen ausgestellt und an die Abteilung
Unternehmenssicherheit weitergeleitet werden muss.
Meldung
im
Betrieb
Betriebe und Anlagen dürfen nur nach vorheriger Anmeldung
beim zuständigen
betrieblichen Vorgesetzten, zum Beispiel Betriebsleiter oder Meister, betreten werden.
Betriebseinrichtungen
dürfen ohne Erlaubnis des Betriebes wieder bedient, verändert noch entfernt werden. Das unerlaubte Benutzen
von Lastenaufzügen ist verboten.
Persönlicher Körperschutz
Auf
allen Bau- und Montagestellen sowie in Produktionsbetrieben beteht Tragepflicht für Schutzhelme und
Schutzschuhe. Ausnahmen beziehungsweise Hinweise auf weitergehende Schutzmaßnahmen sind zu beachten.
Gasalarm
Über
das Austreten gesundheitsschädlicher Gase wird in den Betrieben durch Warnsignale informiert. Den Anweisungen
des Betriebspersonals ist Folge zu leisten. Die Alarmordnung ist zu beachten. Im Freien Gelände erfolgt
die Alarmierung durch Sirenen.
Tiere
Das
Mitbringen von Tieren ist verboten.